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WRP 2017, 362
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht/Zivilrecht: Anfechtung eines Unterwerfungsvertrags wegen arglistiger Täuschung bei parallel zu einer Abmahnung beantragten und erlassenen „Schubladenverfügung“ (Urteil vom 19.02.2015, 16 U 141/14)

Bei der strafbewehrten Unterlassungserklärung im Wettbewerbs- und Äußerungsrecht handelt es sich um eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung im Sinne von § 130 BGB, die den allgemeinen Regeln des Zivilrechts über Willenserklärungen unterliegt.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2017, 362 (Urteil vom 19.02.2015, 16 U 141/14)

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