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ZFWG 2017, 509
OVG Sachsen 
Anforderungen an das Vorliegen einer unbilligen Härte gemäß § 29 Abs. 4 Satz 4 GlüStV (Beschluss vom 22.08.2017, 3 B 189/17)

Eine unbillige Härte i.S.v. § 29 Abs. 4 S. 4 GlüStV ist zu verneinen, wenn eine Konstellation vorliegt, die eine zwangsläufige oder eine regelmäßige Folge der gesetzgeberischen Zielsetzung ist, die Spielsucht durch die Beschränkung des insgesamt verfügbaren Spielhallenangebots zu bekämpfen. Es müssen die Voraussetzungen eines atypischen Einzelfalls bejaht werden können. …

OVG Sachsen, ZfWG 2017, 509-512 (Beschluss vom 22.08.2017, 3 B 189/17)

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