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ZVglRWiss 116 (2017), 113-114
 

Otto Sandrock – 5. 1. 1930 – 15. 3. 2017 – Nachruf

Wir betrauern den Tod von Dr. Otto Sandrock, dem emeritierten ordentlichen Professor an der Juristischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Er war dort von 1980–1995 Direktor des Instituts für Internationales Wirtschaftsrecht und prägte das dortige Klima mit seiner “unerschöpflichen Anteilnahme” – so heißt es in einer Todesanzeige. Nach seiner Emeritierung war er Partner der Kanzlei Hölters & Elsing (jetzt Orrik/Herrington/Sutcliffe LLP) in Düsseldorf. Er war namentlich tätig in internationalen Schiedsverfahren. All das war begleitet von regelmäßigen Veröffentlichungen zum Kartellrecht, zum Internationalen Wirtschaftsrecht und zur Rechtsvergleichung. Seit 1978 war er Herausgeber der ZVglRWiss.

Otto Sandrock war geboren in Sontra (Werra-Meißner-Kreis) und wuchs heran in Göttingen, wo er sein Studium der Jurisprudenz begann; er promovierte dort 1956 mit einer Arbeit “Die Belegenheit von Mitgliedschaftsrechten an Kapitalgesellschaften im Internationalprivatrecht”. Er weitete seine Studien bald aus in die Rechtsvergleichung: Das belegt sein Studium in Lyon (Frankreich – 1951) und in Yale (USA – 1956). Er sprach französisch und englisch. 1965 habilitierte er sich in Bonn mit einer Arbeit über “Grundbegriffe des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen”. 1967 wurde er nach Bochum berufen und 1980 nach Münster. Dort wurde das auf seine Initiative umbenannte Institut für Internationales Wirtschaftsrecht sein “Lebensraum” – dies strahlte aus in seine Lehrtätigkeit. All das wurde begleitet durch viele Veröffentlichungen zur Rechtsvergleichung, zum Wirtschaftsrecht und zur Schiedsgerichtsbarkeit. Er war ein begnadeter Lehrer und ein sehr zuverlässiger Kollege. Vielen Dank!!!

Ich erwähne beispielhaft nur folgende Arbeiten:

“Über Sinn und Methode zivilistischer Rechtsvergleichung”/“Rechtsvergleichung als zukunftsträchtige Aufgabe”/“Zur ergänzenden Vertragsauslegung im materiellen und internationalen Schuldvertragsrecht”/“Arbitration Agreements and Group of Companies”/“Völkerrechtliche Grenzen staatlicher Gesetzgebung” (ZVglRWiss 115 (2016), 1-94). Die Auflistung in seiner Festschrift (2000) umfasst (einschließlich Rezensionen) 30 Seiten.

Sein juristisches Leben war geprägt von der Jurisprudenz in steter Auseinandersetzung mit der Lebenswirklichkeit. Dahin brachten ihn schon die frühen Erfahrungen in Lyon und Yale. Er sah Rechtsvergleichung nicht nur als ein Zeichensystem, sondern als Begegnung mit anderen Kulturen. Das begleitete ihn in die internationale Vertragsgestaltung und von dort in das Internationale Wirtschaftsrecht. Er hatte immer den Hintergrund praktischer Erfahrung; das bildete Anreiz und Basis für seine Tätigkeit als Schiedsrichter.ZVglRWiss 116 (2017) S. 113 (114)

Alles kam zusammen in seiner Lehre, in der er als Professor seine erste Verpflichtung sah. Er öffnete den Studenten zugleich den Zugang zur Berufspraxis. Kennzeichnend dafür waren seine “Skiseminare” im Schwarzwald; dort führte er die Teilnehmer ein in das Internationale Wirtschaftsrecht und das Internationale Schiedsgerichtswesen. Die von ihm vermittelte Begegnungsatmosphäre und seine “unerschöpfliche Anteilnahme” formten auch das Klima im Institut – was ich oft erfahren durfte. Vielen ausländischen Studierenden und Gästen kam dies zugute.

Seine feste und zuversichtliche Lebensgrundlage war verankert in seiner Familie. Seine Ehefrau Elisabeth und seine Töchter Friederike und Corinna schufen die Atmosphäre, aus der heraus er seine weitgespannten Anforderungen bestehen konnte. Ihnen sei auch deshalb hier Dank gesagt.

Bernhard GroßfeldZVglRWiss 116 (2017) S. 113 (115)

 
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