Informationspflicht bei
Bodycam-Einsätzen
Die Art. 13 und 14 der VO (EU) 2016/679 […] sind dahin auszulegen,
dass in einer Situation, in der personenbezogene Daten mittels von
Fahrkartenkontrolleuren im öffentlichen Personenverkehr getragenen
Körperkameras erhoben werden, die Unterrichtung der betroffenen
Personen durch Art. 13 der genannten Verordnung geregelt wird und
nicht durch Art. 14 DSGVO. (Tenor des Gerichts)