Fernunterrichtsvertrag, Online-Unterricht: Teleologische
Reduktion des Fernunterrichtsbegriffs
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 FernUSG ist im Wege einer teleologischen Reduktion
dahingehend auszulegen, dass der Lehrende und der Lernende als
räumlich getrennt anzusehen sind, soweit die Wissensvermittlung über
eine physische Distanz und dabei nicht mittels einer bidirektionalen
– synchronen – Kommunikation erfolgt, bei der dem Lernenden – wie
bei Präsenzveranstaltungen – die Möglichkeit eröffnet ist, …