Wikingerhof/Booking.com: Gerichtstand bei Streit um
Online-Hotelvermittlungen
a) Eine Zusage gegenüber den nationalen Verbraucherschutzbehörden der
Mitgliedstaaten nach Art. 9 Abs. 4 S. 1 lit. b VO (EU) 2017/2394 ist
nicht geeignet, die durch einen Verstoß gegen das Lauterkeitsrecht
begründete Wiederholungsgefahr auszuräumen, weil sie in Deutschland
nach geltender Rechtslage nicht mit einer ausreichenden
Sanktionsmöglichkeit im Fall der Zuwiderhandlung verbunden ist.