Kein Anspruch auf Löschung von Gruppen in sozialen
Netzwerken
Rechtswidrige Beiträge innerhalb einer Gruppe eines sozialen
Netzwerks rechtfertigen grundsätzlich nur die Entfernung der
konkreten Inhalte und begründen keinen Anspruch auf Löschung der
gesamten Gruppe, sofern diese nicht ausschließlich der Verletzung
der Rechte eines Nutzers dient und die Mehrzahl der Beiträge nicht
rechtswidrig ist. (Leitsatz der Redaktion)