Kennzeichnungspflicht von Influencer-Beiträgen bei
Gegenleistung
Eine kennzeichnungspflichtige kommerzielle Kommunikation zugunsten
eines anderen Unternehmens im Sinne des Digitale-Dienste-Gesetzes
(DDG) ist anzunehmen, wenn ein Influencer als Gegenleistung für
seine Beiträge im Rahmen von Presseterminen von diesem Unternehmen
kostenfrei Fahrzeuge zur Verfügung gestellt und seine Reisekosten
(nebst Verpflegung) erstattet bekommt.