UstG-Kommentar: Angemessenheit der Vergütung für
Online-Verwertung
Zu den Voraussetzungen, unter denen die Vergütung für die
Online-Verwertung eines juristischen Kommentars als unangemessen
i. S. d. § 32 Abs. 1 UrhG zu bewerten ist (hier: Bei einem Anteil
von 22 % der Erlöse bezogen auf den Seitenanteil des Urhebers
verneint). (Leitsatz des Gerichts)