Unzulässige Gestaltung des
Online-Bestellprozesses
Eine Bestellschaltfläche, die statt einer eindeutig
zahlungspflichtigen Formulierung lediglich mit „Bestellung aufgeben“
beschriftet ist, genügt nicht den Anforderungen der Button-Lösung;
zugleich genügt es nicht den Informationspflichten des § 5 Abs. 1
DDG, wenn Diensteanbieter auf ihren Internetseiten die
Pflichtinformationen durch das Erfordernis jeweils mehrerer Klicks
so verstecken, …