Urheberrechtsschutz bei teilweise KI-generierten
Liedern
Wer Urheberrechtsschutz beansprucht, muss den eigenen schöpferischen
Beitrag gegenüber KI‑Elementen nachvollziehbar darlegen; wird ein
menschlich verfasster Liedtext durch KI‑Musik ergänzt, kann die
Urheberin die Verbreitung des dadurch in ihren Text eingreifenden
Liedes untersagen lassen. (Leitsatz der Redaktion)