Keine äußerungsrechtliche Zurechnung parteipolitischer
Aussagen zum Land
Bei Äußerungen von Amtsträgern in Talkshows ist im Zweifel regelmäßig
nicht von Äußerungen in amtlicher Eigenschaft auszugehen, wenn nicht
deutlich und spezifisch auf die Autorität oder Mittel seines Amtes
Bezug genommen wird.