Italien: 1,25 Mio. Euro Bußgeld wegen rechtswidriger
Übernahme von Mitarbeiterdaten
Die italienische Datenschutzbehörde hat am 4. März 2026 entschieden, dass die Übertragung von Mitarbeiterdaten im Rahmen eines Asset Deals rechtswidrig war. Das Verfahren betraf die Fluggesellschaft ITA, die als Nachfolgerin von Alitalia deren Vermögenswerte übernommen hatte. Nach Auffassung der Behörde fehlte ITA eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ehemaliger Alitalia-Beschäftigter. …