Der Mitarbeiterexzess – Ursachen und Folgen
Sowohl die Aufsichtsbehörden als auch die Gerichte haben sich zunehmend mit
der rechtlichen Einordnung von eigenwilligen Handlungen von Beschäftigten zu
befassen. Wenn einzelne Mitarbeiter entgegen verbindlichen Anweisungen bzw.
Richtlinien des Arbeitgebers aus persönlichen Gründen Einsicht auf Systeme
wie z. B. das Krankenhausinformationssystem oder Akten nehmen, drängt sich
der sog. Mitarbeiterexzess auf. Spätestens dann wäre zu prüfen, ob dieser
Zugriff, womöglich aus reiner Neugier eine Datenschutzverletzung begründet –
und welche Konsequenzen dies haben könnte. Vor allem aber stellt sich die
Frage: Wer ist hierfür verantwortlich im Sinne des Datenschutzrechts?