„Schrems III“ ante portas? Ein (Aus-)Blick auf die
Entwicklung der US-Rechtslage in der Trump-Ära
Übermittlungen personenbezogener Daten in Nicht-EU/EWR-Staaten stellen seit
jeher eine Herausforderung dar. Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH)
mit der Entscheidung „Schrems II“ (Urt. v. 16.7.2020 – C-311/18) das sog.
„Privacy Shield“ für ungültig erklärt und für erhebliche Unsicherheiten
gesorgt hatte, erließ die Europäische Kommission im Jahre 2023 mit dem
EU-U.S. Data Privacy Framework einen neuen Angemessenheitsbeschluss. Diese
Entscheidung steht seit der aktuellen US-Legislaturperiode mehr denn je in
der Kritik, die inzwischen auch beim EuGH angekommen ist. Der Beitrag
liefert einen Überblick über aktuelle Entwicklungen und gibt einen Ausblick
über die möglichen Entwicklungen in den Vereinigten Staaten und deren
Implikationen für europäische Unternehmen.