§ 203 StGB und Künstliche Intelligenz: Eine Einordnung für
die Praxis
Die Verwendung von KI-Tools ist für viele Berufsgeheimnisträger Alltag — über
mögliche strafrechtliche Risiken besteht dabei wenig Klarheit. Während
Anbieter mit dem Etikett „§ 203-konform“ werben, wird teilweise ein
strafrechtliches KI-Totalverbot behauptet. Dieser Beitrag gibt einen
Überblick über § 203 StGB und ordnet ein, wo strafrechtliche Risiken
tatsächlich lauern und wie sie sich praktisch ausschließen lassen. Ergebnis:
§ 203 StGB ist kein KI-Verbot, sondern eine Organisationsleitlinie.