Wer ist die „datenverarbeitende Stelle“ unter dem § 393 SGB
V?
§ 393 SGB V ist eine vom deutschen Gesetzgeber freiwillig geschaffene
Rechtsgrundlage (zu § 393 SGB V als Rechtsgrundlage siehe BT-Drucks.
20/9048, S. 150), die für mithilfe von Cloud-Computing-Diensten vorgenommene
Verarbeitungen von Sozial- und Gesundheitsdaten angewendet werden kann. Für
die Anwendung der SGB-V-Vorschrift ist es elementar zu verstehen, wer die
„datenverarbeitende Stelle“ ist. Vor diesem Hintergrund ist es besonders
misslich, dass es für den Begriff keine Definition gibt und auch der
Gesetzesbegründung keine relevanten Aussagen zu entnehmen sind.