Die Unionsrechtskonformität eines gesetzlich
vordeterminierten Zugangsanspruchs zur gebäudeinternen Verkabelung (Netzebene
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Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) hat einen
Entwurf zur Änderung des TKG (TKG-2026-RefE) vorgelegt. Dessen § 22b regelt
den Zugang zu gebäudeinternen Telekommunikationsnetzen, Verkabelungen und
zugehörigen Einrichtungen. Zugleich liegt auf Unionsebene mit dem Entwurf
einer Verordnung über digitale Netze („Digital Networks Act“) (DNA-E) ein
Verordnungsvorhaben vor, das den bisherigen unionsrechtlichen Rahmen neu
ordnen soll. Damit stellt sich die Frage, ob der deutsche Gesetzgeber mit §
22b TKG-2026-RefE überhaupt eine unionsrechtskonforme Übergangsregelung
schaffen kann oder ob er der unionsrechtlich vorgesehenen
Regulierungsentscheidung vorgreift. Der Beitrag untersucht zunächst die
Unionsrechtskonformität der §§ 145, 149 TKG im Lichte von Art. 61 Abs. 3 der
Richtlinie (EU) 2018/1972 über den europäischen Kodex für die elektronische
Kommunikation (Kommunikationskodex) und sodann die Vereinbarkeit von § 22b
TKG-2026-RefE mit Art. 69 DNA-E.