Das Jahr 2025 stellte – nicht zuletzt aufgrund der politischen Umstände –
eine „Hängepartie“ dar. Nach der Auflösung des Bundestags Ende 2024 blieben
zentrale Gesetzgebungsvorhaben zunächst liegen. Am 6. Mai 2025 trat das
Kabinett Merz ins Amt und nahm die Arbeit auf. Der in der Rede des
Bundeskanzlers bei der Generaldebatte im Bundestag am 17. September 2025
beschworene „Herbst der Reformen“ blieb aus. Erst zum Ende des Jahres 2025
gelang es schließlich, erste energiewirtschaftlich drängende Vorhaben
anzustoßen. Zahlreiche der politischen Probleme, vor denen die neue
Bundesregierung steht, sind solche der Energiewirtschaft. Maßnahmen, um die
Wirtschaft und die Bürger zu entlasten, waren dringend erforderlich. So
senkte die Regierung die Stromsteuer für Unternehmen des produzierenden
Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft auf das europäische Mindestmaß,
gewährte einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten (Gesetz v. 8.12.2025,
BGBl. 2025 I Nr. 317) und schaffte die Gasspeicherumlage ab (Gesetz v.
25.11.2025, BGBl. 2025 I Nr. 283). Eine andere Großbaustelle war und ist die
Situation im Bereich der Netzanschlüsse. Schon 2024 baute sich die Welle
auf: Deutschlandweit fragen Rechenzentren und Großbatteriespeicher
Anschlusskapazitäten an. Das belastet die mittlerweile fast „ausverkauften“
Stromnetze. Der Gesetzgeber war auch hier 2025 zunächst zögerlich: Zwar
erfolgte zum Jahres-ende eine Klarstellung hinsichtlich der Anwendbarkeit
der KraftNAV, weitere dringend erforderliche Maßnahmen des Gesetzgebers zur
Verbesserung der Situation im Netzanschlussbereich blieben aber (zunächst)
aus. Bezüglich der ebenfalls erforderlichen Novelle des EEG und bei der
Umsetzung der Kraftwerksstrategie verging das Jahr ebenfalls ergebnislos.
Immerhin gelang es noch zum Ende des Jahres der Bundesnetzagentur, den
Großteil der Festlegungen im NEST-Prozess zu erlassen. Der Übergang zur
normativen Regulierung ist damit auf einem sehr guten Weg.