Tatsachenermittlung im energiewirtschaftlichen
Regulierungsverfahren – Materialaufwand
a) Eine Besonderheit des Geschäftsjahres kann auch dann vorliegen, wenn sich die Kosten im Basisjahr innerhalb der in den Vorjahren zu verzeichnenden Schwankungsbreite der jeweils betroffenen Kostenposition bewegen.