AGB-Kontrolle eines eisenbahnrechtlich genehmigten
Vertragsänderungsrechts – BahnCard
a) Zu den genehmigungspflichtigen Entgeltbedingungen im Sinne von § 12 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 AEG gehören Regelungen, die nicht unmittelbar die Höhe eines Entgelts bestimmen, sondern lediglich Voraussetzungen festlegen, unter denen die Inanspruchnahme eines bestimmten Entgelts zulässig ist.