Zu guter Letzt … ist die Verschonung von der
Verwaltungsvollstreckung bei unerfüllten Versorgungsauflagen eine
Beihilfe?
Ein Neueinsteiger in der letzten Frequenzvergabe hat seine durch Versorgungsauflagen (§ 99 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 TKG) auferlegten Ausbaupflichten zunächst verfehlt. Auch etablierte Netzbetreiber bleiben teilweise noch hinter den Vorgaben zurück. Bei Zuwiderhandlungen gegen Versorgungsauflagen stehen der Bundesnetzagentur weitreichende Befugnisse zu: Sie kann Abhilfe verlangen, …