Interne Ermittlungen sind kein beliebtes Thema in Unternehmen. Davon
abgesehen, dass es rein zwischenmenschlich Angenehmeres gibt als gegen den
Kollegen oder die Kollegin zu ermitteln, ist es auch juristisch ein nicht
ganz einfaches Feld. Dabei ist es umso wichtiger, sich als Unternehmen
bereits vor der allerersten internen Ermittlung gerade mit der
datenschutzrechtlichen Seite zu beschäftigen. Denn hier wird die Grundlage
dafür gelegt, dass im Fall der Fälle alles „glatt“ geht und das Unternehmen
nicht in eine selbstgegrabene Grube fällt. Oder anders ausgedrückt: Es wird
der Grundstein dafür gelegt, dass das Unternehmen nicht selbst Gegenstand
eines (datenschutzrechtlichen) Verfahrens aufgrund unzulässiger interner
Ermittlungen wird