EU-Kommission plant Entlastungen bei der DSGVO-Dokumentation
für kleine und mittlere Unternehmen
Anfang Mai informierte die EU-Kommission den EDSA und den EDSB über geplante Änderungen des Art. 30 Abs. 5 DSGVO. Die Ausnahme soll in Zukunft auch für Unternehmen gelten, die weniger als 500 Mitarbeiter beschäftigen. 153Auch die Rückausnahme könnte mit der Gesetzesänderung angepasst werden. So soll die Vorschrift nach Vorschlag der Kommission dann nicht greifen, wenn die Verarbeitung „voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen“ birgt (aktuell reicht ein einfaches Risiko). …