Chinas erste Verordnung zum Sicherheitsmanagement von
Netzwerkdaten
Am 1. Januar 2025 ist in der Volksrepublik China (VR China oder China) die
Verordnung zum Sicherheitsmanagement von Netzwerkdaten (Verordnung) in Kraft
getreten. Die Verordnung ergänzt und konkretisiert den Rechtsrahmen des
Datenschutzes und der Datensicherheit in China. Diesen Rechtsrahmen bilden
u. a. das Gesetz der VR China zum Schutz personenbezogener Daten (GSPD) und
das Datensicherheitsgesetz der VR China (DSG). Der erste Entwurf der
Verordnung wurde bereits am 14. November 2021, also kurz nach dem
Inkrafttreten des GSPD und des DSG, zur Kommentierung veröffentlicht und
anschließend umfassend revidiert. Der nachstehende Text fasst die
wichtigsten Neuerungen zum Thema Datenschutz und Datensicherheit aus der
Verordnung zusammen.