Zunehmend kann in der unternehmerischen Praxis beobachtet werden, dass
Arbeitgeber Lohnabrechnungen an Mitarbeiter nicht als Ausdruck, sondern per
E-Mail versenden. Hierbei bestehen neben offensichtlichen Vorteilen der
elektronischen Übermittlung, wie Schnelligkeit und Kosteneffizienz, auch
Risiken hinsichtlich der Datensicherheit, die sorgfältig abzuwägen sind.
Denn Lohnabrechnungen enthalten personenbezogene Daten, weshalb bei der
Verarbeitung der Anwendungsbereich der DSGVO eröffnet ist. Das ULD sprach
gegenüber einem Unternehmen eine Warnung aus, weil dieses nicht ausreichende
technische und organisatorische Maßnahmen berücksichtigt hatte.