Gerät da etwas außer Kontrolle? Zum Begriff des
Kontrollverlustes
Der Begriff des „Kontrollverlusts“ über personenbezogene Daten hat sich in
der DSGVO-Diskussion vom Randphänomen zum Schlüsselbegriff für immateriellen
Schadensersatz entwickelt. Spätestens seit dem BGH-Urteil zu
Facebook-Scraping (VI ZR 10/24) steht fest: Der bloße Verlust der Kontrolle
kann bereits einen ersatzfähigen Schaden darstellen – unabhängig von einer
missbräuchlichen Verwendung der Daten. Doch wie weit reicht dieser Ansatz?
Ist jeder Datenschutzverstoß automatisch ein Kontrollverlust – und damit ein
Schaden? Der folgende Beitrag analysiert, ob der „Kontrollverlust“ zur neuen
Zauberformel im Datenschutzrecht wird – oder bereits außer Kontrolle geraten
ist.