Fragen zum Berichtigungsanspruch
Der datenschutzrechtliche Berichtigungsanspruch ist ein Grundsatz der DSGVO,
der in der Regel unstreitig auch im Interesse des Verantwortlichen liegt,
der korrekte Informationen haben will. Trotzdem kann es dabei zu
unterschiedlichen Interessenlagen kommen, wie im Fall des EuGH C-247/23
(Deldits), bei dem rückwirkend eine Berichtigung der Angaben zum Geschlecht
verlangt wurde. Mit dieser Thematik und weiteren Fragestellungen bei der
Umsetzung des Berichtigungsanspruchs befasst sich dieser Beitrag.