Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat am 08.10.2024 Leitlinien zur
Verarbeitung personenbezogener Daten aufgrund eines berechtigten Interesses
gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO angenommen und zur Konsultation
veröffentlicht. Ziel des Papiers ist es, Verantwortlichen aufzuzeigen, wie
die Bewertung – ob Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO im konkreten Fall eine
wirksame Rechtsgrundlage darstellen kann – in der Praxis durchgeführt werden
sollte. Hierfür geben die Leitlinien den Verantwortlichen eine
Schritt-für-Schritt-Anleitung an die Hand, die überwiegend auf der
Rechtsprechung des EuGH basiert und sich auch an einer Reihe spezifischer
Kontexte (z. B. Betrugsprävention, Direktmarketing, Informationssicherheit
usw.) orientiert.