Eine der letzten Aktionen der scheidenden Bundesregierung ist die Erstellung
eines Durchführungsgesetzes für den europäischen Data Act. Der Entwurf
schlägt eine Aufsicht durch die BNetzA vor, die von der BfDI im
Innenverhältnis zu unterstützen ist. Er entfernt sich damit weit von der im
Unionsrecht vorgesehenen Aufsichtsstruktur. Der Data Act sieht eine
einheitliche Datenschutzkontrolle durch die Behörden vor, die bereits für
die Durchsetzung der DSGVO zuständig sind. Der Versuch, homogene
Entscheidungen durch eine Zentralisierung zu erreichen, hat das Gegenteil
zur Folge. Sollte der Entwurf Gesetzeskraft erreichen, müssten
datenverarbeitende Stellen sich künftig mit gleich drei Aufsichtsbehörden
abstimmen, die jeweils für denselben Verarbeitungsvorgang zuständig
sind.