Datenschutz bei KI-Modellen – alles eine Frage des
Einzelfalls? Zur EDSA-Stellungnahme 28/2024
Von der Stellungnahme vom Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) zu
datenschutzrechtlichen Erwägungen im Kontext von KI-Modellen hat sich die
Praxis Antworten auf die wichtigsten datenschutzrechtlichen Fragestellungen
beim Training und dem Einsatz von KI erhofft. Es wurden auch Wünsche nach
einer innovationsfreundlichen Auslegung der DSGVO zwecks
Wettbewerbsfähigkeit beim Thema KI geäußert. Im Vergleich dazu hat die neue
US-Regierung ein KI-Infrastrukturprojekt mit einem Volumen von 500 Mrd.
US-Dollar angekündigt. Als Innovationstreiber entpuppt sich die
Stellungnahme 28/2024 indes nicht, sondern führt mit vagen Aussagen und
einer extensiven Auslegung der DSGVO zu mehr Rechtsunsicherheiten für
Unternehmen. Einige Themen – wie die Verarbeitung besonderer Kategorien
personenbezogener Daten – werden gar nicht thematisiert. Insofern bleibt
abzuwarten, wie sich die mitgliedstaatlichen Aufsichtsbehörden zu den noch
ungeklärten Fragen künftig positionieren werden.