Meta Business Tools
Zwei Jahre sind vergangen, seit der EuGH Metas Methoden für das
Nutzer-Tracking jenseits der eigenen Plattformen als rechtswidrig
brandmarkte (EuGH, Urt. v. 4.7.2023 – C-252/21). Die Nachwirkungen dieses
Grundsatzurteils entfalten nun ihre volle Wucht – und zwar dort, wo es
wehtut: vor deutschen Zivilgerichten und in den Bilanzen des Tech-Konzerns.
Das Luxemburger Urteil ebnete nicht nur den Weg für das
250-Millionen-Euro-Bußgeld der Kommission vom April 2025 wegen Verstößen
gegen Regelungen des DMA, sondern machte vor allem eines kristallklar:
Individualansprüche auf immateriellen Schadenersatz nach Art. 82 DSGVO sind
endlich auch hierzulande gerichtlich vor Zivilgerichten durchsetzbar.