Bundesarbeitsgericht verurteilt Unternehmen zu
Schadensersatz wegen DSGVO-Verstoß bei Testbetrieb von „Workday“
Das Bundesarbeitsgericht (BAG Urt. v. 8.5.2025 – 8 AZR 209/21) hat ein Unternehmen zur Zahlung von 200 Euro Schadensersatz an einen Mitarbeiter verurteilt. Hintergrund der Entscheidung war die Übertragung von Personaldaten, darunter sensible Informationen wie Steuer-ID, Sozialversicherungsnummer und Familienstand, in die cloudbasierte Software „Workday“ während eines konzernweiten Testbetriebs. …