LG Dortmund weist Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO als
rechtsmissbräuchlich ab
Das Landgericht Dortmund (Urt. v. 8.4.2025 – 5 O 162/25) hat entschieden, dass der Kläger keinen Anspruch auf Auskunft über seine personenbezogenen Daten, insbesondere seine Spielhistorie und Transaktionen, hat. Hintergrund der Klage war die Forderung nach Feststellung der Nichtigkeit von Spielverträgen mit einem Online-Casino und die Rückzahlung der eingezahlten Gelder für den Zeitraum, …