Können Inkassodienstleister personenbezogene Daten an
Auskunfteien weitergeben?
Mit Einstellungsbeschluss vom 13.5.2024 hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden
(Az. 6 K 1306/22.WI) entschieden, dass Inkassodienstleister bei der
Verarbeitung personenbezogener Daten trotz eines bestehenden
Mandatsverhältnisses eine verantwortliche Stelle sind. Inkassodienstleister
sind dann bei der Weitergabe von Daten an Kreditauskunfteien ebenfalls
verantwortliche Stellen. Die Autoren versuchen in diesem Artikel die
wichtigsten datenschutzrechtlichen Probleme aus dem wohl unzureichend
begründeten Beschluss des VG Wiesbaden zu beantworten.