Zukunft von Betriebsvereinbarungen im Datenschutz
In der betrieblichen Praxis sind Betriebsvereinbarungen gerade zur Regelung
datenschutzrechtlicher Sachverhalte höchst relevant. So können bislang auch
Verarbeitungen, die grundsätzlich eine Einwilligung der Arbeitnehmer
erfordern, auf eine Betriebsvereinbarung gestützt werden. Der EuGH stellt
nunmehr klar, dass auch bei einer Betriebsvereinbarung die Grundsätze der
DSGVO einzuhalten sind. Leider sagt der EuGH nichts Näheres zur genauen
Umsetzung dieser Anforderung und auch das anschließende Urteil des
vorlegenden BAG geht nicht näher auf diesen Aspekt ein.