Dabei treffen drei Dynamiken aufeinander: Erstens die weit gespannte
Anwendbarkeit der DSGVO auf Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten,
die den gesamten Lebenszyklus eines KI-Systems erfasst; zweitens die
technische Eigenart moderner Modelle, die Muster aus Trainingsdaten
verallgemeinern, aber in begrenztem Umfang auch wörtlich Dabei treffen drei
Dynamiken aufeinander: Erstens die weit gespannte Anwendbarkeit der DSGVO
auf Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten, die den gesamten
Lebenszyklus eines KI-Systems erfasst; zweitens die technische Eigenart
moderner Modelle, die Muster aus Trainingsdaten verallgemeinern, aber in
begrenztem Umfang auch wörtlich memorisieren und dadurch personenbezogene
Inhalte reproduzieren können; drittens neue Impulse des europäischen
KI-Rechts, die den Bedarf an umfangreichen Trainingsdaten anerkennen, aber
die Geltung der DSGVO nicht relativieren.