Der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch – unantastbar?
Verzicht und Abdingbarkeit – geht das?
Der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO ist ein
Hauptinstrument für den von der Datenverarbeitung Betroffenen. Er ermöglicht
dem Betroffenen, Auskunft darüber zu erhalten, welche seiner
personenbezogenen Daten wie und zu welchem Zweck verarbeitet werden. Der
Auskunftsanspruch beschäftigt die Gerichte durch die Gerichtsbarkeiten
hindurch sehr, weil die Verletzung des Auskunftsbegehrens zu einem
Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO führen kann. Umso relevanter wird
für Anspruchsgegner die Frage, ob der Verzicht oder die Abdingbarkeit des
Auskunftsanspruchs möglich ist.