Datenschutzbehörde Österreich: Bußgeld gegen GmbH für die
Benennung des Geschäftsführers als Datenschutzbeauftragten
Die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) hat gegen eine GmbH ein Bußgeld in Höhe von 5.000 EUR verhängt, da das Unternehmen den eigenen Geschäftsführer als Datenschutzbeauftragten benannt hatte (Geschäftszahl 2024-0.641.771). Nach Ansicht der DSB hat die Verantwortliche gegen ihre Pflicht nach Art. 38 Abs. 6 DSGVO verstoßen, indem sie ihren Geschäftsführer zum Datenschutzbeauftragten benannte, …