Der Entscheidung vom Gericht der Europäischen Union vom 29. Januar 2025 zufolge (verbundene Rechtssachen T-70/23, T-84/23 und T-111/23) ist der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) befugt, eine federführende Aufsichtsbehörde zu verpflichten, sowohl eine neue Untersuchung zu noch nicht geprüften Aspekten durchzuführen, also auch zu fordern, auf Grundlage der Ergebnisse dieser neuen Untersuchung einen neuen Entscheidungsentwurf zu erstellen. …