Herr, Frau – und nun? Datenschutzrechtliche Aspekte bei der
geschlechtlichen Anrede
Die Auswirkungen des Beschlusses des BVerfG aus dem Jahr 2017, dass es mehr
als zwei Geschlechter gibt, führen auch zu Fragestellungen bei
datenschutzrechtlichen Anforderungen. Dies umfasst nicht nur die Möglichkeit
einer Berichtigung der Anrede, sondern auch Fragen der
datenschutzrechtlichen Rechtmäßigkeit der Verwendung dieser Daten. Auch vor
dem Hintergrund des Selbstbestimmungsgesetzes zeigt der Beitrag bisherige
Entscheidungen der Datenschutzaufsichten dazu auf und gibt Empfehlungen zur
Umsetzung auch unter Berücksichtigung der dazu bisher erfolgten
EuGH-Rechtsprechung.