Viele Unternehmen fragen sich, welche neuen Pflichten die KI-Verordnung für
sie mitbringt, weshalb sich ein Großteil der bisherigen Veröffentlichungen
auch mit diesen Pflichten befasst. Die im Vorfeld zu stellende Frage, ob die
eingesetzten Systeme überhaupt die Anforderungen an ein KI-System erfüllen,
wird regelmäßig geflissentlich umgangen. Dies ist insoweit unverständlich,
als nicht überall, wo KI draufsteht, zwingend auch KI drin ist, und eine
Menge Ressourcen gespart werden können, sollte sich herausstellen, dass der
Anwendungsbereich der KI-Verordnung gar nicht eröffnet ist. Dieser Beitrag
soll daher eine praktische Hilfe für eine Bewertung liefern, ob ein
KI-System im Sinne der KI-Verordnung genutzt wird.