Datenschutz und KI: Wesentliche Erkenntnisse aus der
Stellungnahme des EDSA
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat am 17. Dezember 2024 die
Stellungnahme 28/2024 zur Verarbeitung personenbezogener Daten bei der
Entwicklung von KI-Modellen angenommen. Grundlage dieser Stellungnahme ist
ein Ersuchen der irischen Datenschutzaufsichtsbehörde, die dem EDSA folgende
Fragen vorlegte: (1) Wann und wie kann ein KI-Modell als „anonym“ betrachtet
werden? (2) Wie können Verantwortliche ihr überwiegendes berechtigtes
Interesse als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten
in der Entwicklungsphase und beim Einsatz eines KI-Modells nachweisen? 3)
Welche Folgen hat die unrechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten in
der Entwicklungsphase für den anschließenden Betrieb des KI-Modells?