Erforderlichkeit bei Amazon – eine Frage der DSGVO?
In dem vorliegenden Verfahren geht es – mit den Worten des VG Hannover kurz gesagt – um die Frage, ob die Verarbeitung der Beschäftigtenleistungsdaten durch die Klägerin, also Amazon, mittels der Softwareanwendungen FCLM (Fulfiment Center Labor Management) und ADAPT (Associate Development and Performance Tracking) den Anforderungen aus Art. 88 Abs. 1 DSGVO i.V.m. § 26 Abs. …