Geht euch gar nichts an! Das Weitergeben von (Gesundheits-)
Daten kann teuer werden
Das Arbeitsgericht Duisburg entschied, dass eine E-Mail-Weiterleitung von Informationen über den Gesundheitszustand einer Person eine Datenschutzverletzung darstellt. Aus dieser Datenschutzverletzung resultiert nach Ansicht des Gerichts ein Schadensersatz nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO. In diesem Fall sprach das Gericht dem Kläger eine Schadensersatzsumme in Höhe von 10.000 EUR zu, …