Baltische Aufsichtsbehörden: Datenschutz im Rahmen
kurzzeitiger Autovermietung
Die Datenschutzbehörden der baltischen Staaten haben eine gemeinsame Prüfung eingeleitet, um zu bewerten, ob der Sektor der kurzfristigen Fahrzeugvermietung die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung einhält. Durch die Untersuchung sollten Risiken im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten ermittelt und gemindert werden. Auf Grundlage der Inspektionsergebnisse entwickelten die Aufsichtsbehörden eine Best-Practice-Empfehlung, …