Die Novelle des evangelischen Datenschutzrechts: Näher an
der DSGVO und spezifischer kirchlich
Kirchen und Religionsgemeinschaften dürfen unter den Bedingungen von Art. 91
DSGVO eigenes Datenschutzrecht anwenden. Beide große Kirchen (und einige
kleinere) in Deutschland machen davon Gebrauch. Sechs Jahre nach
Wirksamwerden der DSGVO und der Anpassung der kirchlichen Datenschutzgesetze
an den neuen Datenschutzrahmen reformiert nun die evangelische Kirche als
erste Religionsgemeinschaft ihre Regelungen. Das EKD-Datenschutzgesetz
stärkt mit der Novelle Betroffenenrechte und führt einige Erleichterungen
für kirchliche Verantwortliche ein – nur ökumenische Zusammenarbeit kommt zu
kurz.