Die meisten Datenschutzbeauftragten und Datenschutzabteilungen haben
vergleichsweise knappe Ressourcen. Die Kunst eines guten
Datenschutzmanagements besteht darin, diese knappen Ressourcen optimal zu
nutzen. Dies erfordert eine risikobasierte Schwerpunktsetzung, welche die
Wahrscheinlichkeit und die Schwere der einzelnen Gefahren berücksichtigt. Da
sowohl aufsichtsbehördliche Verfahren als auch datenschutzrechtliche
Rechtsstreitigkeiten zumeist von betroffenen Personen angestoßen werden, ist
die Frage, mit welcher Wahrscheinlichkeit datenschutzrechtliche Verstöße den
betroffenen Personen in der Praxis überhaupt auffallen, für ein
risikobasiertes Datenschutzmanagement von entscheidender Bedeutung.