Italienische Datenschutzbehörde verhängt Bußgeld wegen
fehlerhafter Verarbeitung von Gesundheitsdaten im Betrieb
Die italienische Datenschutzbehörde hat gegen ein Automobilunternehmen ein Bußgeld in Höhe von 50.000 Euro verhängt. Grund dafür war eine im Betrieb weit verbreitete Praxis: Beschäftigte, die krankheitsbedingt oder nach einem Unfall gefehlt hatten, wurden zu einem Gespräch mit ihrem Vorgesetzten gebeten und mussten dabei einen Fragebogen ausfüllen. Dieses Formular wurde anschließend vom Vorgesetzten ergänzt und an die Personalabteilung weitergeleitet. …