Während Donald Trump auf der regulatorischen Bühne für sehr dynamische
Impulse sorgt, vollzieht sich auf Ebene der US-Bundesstaaten ein eher
unbemerkter Trend, der europäischen Unternehmen jedoch nicht unbekannt ist:
die Pflicht mit Dienstleistern, die im Auftrag Daten verarbeiten, einen
Vertrag zu schließen, der gewisse Mindestinhalte enthält und insbesondere
die Weisungsgebundenheit des Dienstleisters sicherstellt. Allerdings
enthalten nicht alle US-Bundesstaatsgesetze derartige Pflichten. Es lohnt
sich daher, einen genaueren Blick darauf zu werfen, welche Verträge mit
welchem Inhalt ggf. mit Dienstleistern geschlossen werden müssen.